Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. November 1990
§ 2

§ 2 – Erhebungsbereich

Die Erhebungen erstrecken sich auf: Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten, normal normal staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und normal normal Berufsakademien. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Erhebungen betreffen Hochschulen und Hochschulkliniken.
  • Sie schließen auch andere Krankenanstalten ein, die der Ausbildung von Studenten dienen.
  • Staatliche und kirchliche Prüfungsämter, die Prüfungen abnehmen, sind ebenfalls betroffen.
  • Diese Prüfungen schließen das Studium an den genannten Einrichtungen ab.
  • Berufsakademien sind ebenfalls Teil der Erhebungen.